Gartenhaus Baugenehmigung

Du planst, ein eigenes Gartenhaus aus Holz zu bauen? Dann solltest Du Dich bereits vor dem Kauf darüber informieren, ob Du eine Baugenehmigung benötigst oder nicht. Denn bei der Errichtung von Nebengebäuden im Garten sind die allgemeinen Regelungen des Baurechts und die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung einzuhalten.

Wichtig: Die folgenden Informationen geben lediglich die grundsätzlichen Richtlinien und Bedingungen wieder (Stand 09/2024) und sind ohne Gewähr. Dies erleichtert Dir die Planung Deines Gartenhauses unter Berücksichtigung des Baurechts. Eine individuelle Auskunft zur Baugenehmigung fürs Gartenhaus in Deinem spezifischen Fall kann Dir nur die örtlich zuständige Baubehörde geben.

Ist eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus nötig?

Ob eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus erforderlich ist, richtet sich nach der Bauordnung des Bundeslandes und dem Bebauungsplan der Kommune. Dabei haben die Regelungen der jeweiligen Gemeinde Vorrang vor denen des Landes. Ausschlaggebend für die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung sind die folgenden Kriterien:

  • Größe des Gartenhauses
  • Geplanter Standort (Innen- oder Außenbereich)
  • Art des Fundaments
  • Gewünschte Nutzungsform
  • Abstand zur Grundstücksgrenze

Hinweis: Mit dem Begriff „Außenbereich“ meint das Baurecht die Standorte, die außerhalb von erschlossenen Baugebieten liegen. Bei Deinem heimischen Gartenhaus handelt es sich entsprechend um einen geplanten Bau im „Innenbereich“.

Für welche Gartenhäuser ist keine Baugenehmigung erforderlich?

In der jeweiligen Landesbauordnung findest Du Hinweise zu sogenannten „verfahrensfreien Vorhaben“. Dies sind Bauvorhaben, die vorab nicht genehmigt werden müssen. Jedes Bundesland legt selbst fest, ab welcher Größe (in Kubikmetern oder Quadratmetern) ein Gartenhaus in diese Kategorie fällt.

Gartenbesitzer in Bayern dürfen beispielsweise ein bis zu 75 Kubikmeter großes Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen. In anderen Bundesländern hingegen – wie in Berlin – ist schon ab einem Rauminhalt von 10 Kubikmetern eine Genehmigung nötig. Wie die Liste an Entscheidungskriterien im vorangegangenen Abschnitt zeigt, sind neben der Größe weitere Aspekte ausschlaggebend.

So ist für ein Gartenhaus als Aufenthaltsraum beispielsweise immer eine Genehmigung erforderlich, selbst wenn der Bau die genehmigungsfreie Größe einhält. Als Aufenthaltsraum im baurechtlichen Sinne gilt ein Nebengebäude unter anderem dann, wenn eine Toilette, eine Dusche oder eine Heizung vorhanden ist.

Gut zu wissen: Selbst für ein zuvor genehmigungsfreies Gartenhaus kann später noch eine Baugenehmigung erforderlich sein. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn Du ein als Geräteschuppen genutztes Gartenhaus in einen Partyraum oder eine Außensauna umfunktionieren möchtest.

Landesbauordnung: Das ist mit dem Rauminhalt gemeint

Der Brutto-Rauminhalt – in früheren DIN-Normen noch „umbauter Raum“ genannt – definiert das Volumen eines Gebäudes. Er wird auf der Grundlage der DIN 277 Ausgabe 2021-08 anhand der äußeren Begrenzungsflächen berechnet. Maßgeblich für die Bestimmung sind die Außenkanten der Wände, die Oberfläche der Dachbeläge (inklusive Dachgauben und Oberlichter) sowie die Unterseite des Unterbodens oder der Bodenplatte (nicht das Fundament).

Für ein genehmigungsfreies Gartenhaus gilt der folgende, maximale Brutto-Rauminhalt (Stand 09/2024):

Bundesland Im bebauten Bereich Außerhalb von Ortschaften
Baden-Württemberg 40 m³ 20 m³
Bayern 75 m³ Nur mit Genehmigung
Berlin 10 m² Nur mit Genehmigung
Brandenburg 75 m³ Nur mit Genehmigung
Bremen 10 m² Nur mit Genehmigung
Hamburg 30 m³ Nur mit Genehmigung
Hessen 30 m³ Nur mit Genehmigung
Mecklenburg-Vorpommern 10 m² Nur mit Genehmigung
Niedersachsen 40 m³ 20 m³
Nordrhein-Westfalen 75 m³ Nur mit Genehmigung
Rheinland-Pfalz 50 m³ 10 m³
Saarland 10 m² Nur mit Genehmigung
Sachsen 10 m² Nur mit Genehmigung
Sachsen-Anhalt 10 m² Nur mit Genehmigung
Schleswig-Holstein 30 m³ 10 m³
Thüringen 10 m² Nur mit Genehmigung

Gartenhaus im Schrebergarten bauen

Du möchtest das Gebäude nicht im eigenen Garten, sondern in einer Kleingartenkolonie errichten? Dann sind die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes bindend. Laut § 3 darf eine Laube von bis zu 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich einer Terrasse ohne Baugenehmigung errichtet werden. Die Laube darf jedoch nicht dauerhaft bewohnt werden. Detaillierte Informationen hierzu erhältst Du vom Vorstand Deines Kleingartenvereins.

Weitere rechtliche Faktoren: Abstand zum Nachbarn und Höhe des Hauses

Egal, ob Du ein Haus nach dem Landesbaurecht genehmigen lassen musst oder nicht: Beachte stets die übrigen rechtlichen Aspekte – wie Abstandsflächen oder die zulässige Höhe des Gartenhauses. Verbindliche Informationen erhältst Du bei der zuständigen Baubehörde.

Tipp: Informiere Deinen Nachbarn vorab über den geplanten Bau Deines Gartenhauses, selbst wenn Du alle rechtlichen Punkte bereits geklärt hast. So kannst Du mögliche Bedenken in einem Gespräch von Angesicht zu Angesicht klären. Dies beugt Streitigkeiten vor und trägt zu einem guten Nachbarschaftsverhältnis bei.

Gartenhaus rechtskonform errichten: Der Blick in den Bebauungsplan

Falls Dein Wohngebiet in den vergangenen 80 Jahren errichtet wurde, ist in der Regel ein Bebauungsplan vorhanden. Wirf vor dem Kauf Deines Gartenhauses einen Blick in das Dokument, um frühzeitig von möglichen Einschränkungen zu erfahren. Entscheidend sind die Bestimmungen zu Nebenanlagen. Sind sie außerhalb der überbaubaren Fläche des Grundstücks überhaupt möglich oder wird eine Bebauung ausgeschlossen?

Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen kannst Du mithilfe der örtlichen Richtlinien leicht klären. So dürfen Nebenanlagen beispielsweise vielerorts nur innerhalb der bestehenden Baugrenzen errichtet werden. Die einzuhaltenden Grenzen sind im Bebauungsplan festgehalten.

Baugenehmigung für ein Gartenhaus einreichen

Bei Fragen und Unklarheiten kannst Du Dich jederzeit bei Deiner zuständigen Baubehörde nach den geltenden örtlichen Regelungen erkundigen. Wenn Du einen Antrag für eine Baugenehmigung einreichst, so muss dieser genaue Angaben enthalten über

  • die Größe des Gartenhauses
  • die Materialien, aus denen das Haus gebaut wird
  • die Lage auf dem Grundstück – alle Abstände und Grenzen sind in einem detaillierten Lageplan aufzuzeigen

Plane für die Baugenehmigung Deines Gartenhauses zusätzliche Kosten ein. Je nach Bundesland sowie Größe und Warenwert des Gartenhauses kann sich der finanzielle Mehraufwand auf mehrere hundert Euro belaufen.